Nach erfolgter Ausschreibung durch die Techniker Krankenkasse für die Versorgung mit Rollatoren ist ab 01.02.2013 in bestimmten PLZ-Gebieten des Raumes Berlin/ Brandenburg nur noch der Ausschreibungsgewinner lieferberechtigt.
Übersenden Sie uns daher bitte weiterhin Ihre Verordnungen. Wir prüfen für Sie, ob der Versicherte weiter durch uns versorgt werden kann. Ist dies nicht der Fall, übermitteln wir den Auftrag dokumentiert und umgehend an die Techniker Krankenkasse.